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Schoßland Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht

in Eschborn und Oberursel

Arbeitgeber

Sozialplan, Interessenausgleich, Betriebsrat

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Unter vielen Arbeitgebern und Unternehmen herrscht nach wie vor die Meinung, dass sie bei Rechtsstreiten zumeist unterliegen, da Arbeitsgerichte ihnen gegenüber eine eher ablehnende Haltung einnehmen. Zutreffender ist jedoch die aus Sicht der Richterinnen und Richter mangelnde Sorgfalt im Hinblick auf Personalführung und entsprechender Dokumentation.

Bei der arbeitsrechtlichen Vertretung von Arbeitgebern und Unternehmen ist das anwaltliche Tätigkeitsspektrum recht vielseitig. So können wir Sie bei der Erstellung oder Überarbeitung von Verträgen mit Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern oder sonstigen Gesellschaftsorganen unterstützen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie bei der Konzeption von zeitgerechten und dem Unternehmen entsprechenden Arbeitsbedingungen wie flexible Vergütungsmodelle. Ferner führen wir auch die Verhandlungen mit den Betriebsräten und Gewerkschaften.

Stehen womöglich größere Umstrukturierungen wie Verlagerungen, Betriebsübergänge oder gar Schließungen an, begleiten wir Sie bei den Verhandlungen zu Sozialplänen und Interessenausgleichen. So können wir dafür sorgen, dass ein möglicher Personalabbau und die Gefahr eines gegebenenfalls damit verbundenen Imageschadens, minimiert oder idealerweise verhindert wird. Sollte sich der personelle Abbau nicht gänzlich verhindern lassen, unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen.

Wichtig ist das frühzeitige Handeln Ihrerseits, denn ein bereits laufender Rechtsstreit mit Arbeitnehmern kann wesentlich kostspieliger und aufwendiger werden.