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AMG Schoßland Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht

in Eschborn und Oberursel

Arbeitnehmer

Kündigung, Abmahnung, Mobbing

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Die Zuhilfenahme eines Anwalts auf Arbeitnehmerseite ist in der Regel sinnvoll, da das Arbeitsrecht sehr komplex ist. Während Unternehmen durch ihre Personalabteilung und Rechtsabteilung gestützt werden, mangelt es den meisten Arbeitnehmern oft an dem nötigen Wissen. Auf Arbeitnehmerseite unterstützen wir unsere Mandanten daher, wenn es um die Prüfung oder Änderung von Arbeitsverträgen geht. Dabei achten wir insbesondere auf für Sie nachteilige Vereinbarungen oder gar versteckte Klauseln.

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Hier zählt jeder Tag, denn innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden, da die Kündigung ansonsten wirksam wird. Zwar gibt es je nach Grund unterschiedliche Arten der Kündigung, aber es bedarf in der Regel eines wichtigen Grundes eine Kündigung auszusprechen. Kündigungen unterliegen zeitlichen und formalen Fristen. Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen Sie darüber hinaus auch einem besonderen Kündigungsschutz.

Ein im Zusammenhang mit Kündigungen stehendes Thema sind Abmahnungen. In erster Linie sollen Abmahnungen eine Art erzieherische Maßnahme darstellen, in dem einem betroffenen Arbeitnehmer sein Fehlverhalten aufgezeigt und bei Wiederholung desselben Verhaltens eine entsprechende Konsequenz gezogen wird. Abmahnungen unterliegen strengen formalen Anforderungen, die allerdings oft nicht erfüllt werden.

Ferner können Sie uns als Arbeitnehmer ansprechen, falls Sie in Ihrem Betrieb dem sogenannten Mobbing ausgesetzt sind. Mobbing kann dabei sehr unterschiedlich stattfinden, beispielsweise durch gezielte Benachteiligung oder Schikane. Bewusstes Vorenthalten von Informationen oder Beschimpfungen zählen ebenfalls zu den typischen Fällen des Mobbings am Arbeitsplatz.

Auch vor einer Versetzung oder anstehender Änderungskündigung, wie bei einer Betriebsverlegung, sollten Sie unbedingt Ihre Rechte abklären, um keine Fehler gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu machen, die sich später nachteilig auswirken können.