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Schoßland Rechtsanwälte
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Die Inanspruchnahme von anwaltlicher Rechtsberatung ist häufig mit dem Vorurteil behaftet, die Kosten hierfür seien zu hoch. Die Kosten unserer Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem RVG-Vergütungsverzeichnis (RVG-VV) und damit nach dem Gegenstandswert, der dem Sachverhalt zugrunde liegt.

Bereits im ersten Gespräch werden wir Sie umfassend über die entstehenden Kosten aufklären.

Soweit dies rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, kann auch eine Gebührenvereinbarung (z. B. Stundenhonorar) vereinbart werden. Für ein erstes Beratungsgespräch berechnen wir € 80,00 bis höchstens € 210,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sprechen Sie uns an.